CTU Kriterien in der MPU

Wer eine MPU macht, muss häufig zum Bestehen der MPU einen Abstinenznachweis vorlegen können. Damit dieser Abstinenznachweis später auch von der Gutachtenstelle akzeptiert wird, muss er den sogenannte Kriterien der Chemisch-toxikologischen-Untersuchung (CTU) genügen.

Vorsicht: Damit Dein Abstinenznachweis später auch akzeptiert wird, muss das durchführende Abstinenz-Labor die CTU-Kriterien erfüllen!

Einfach gesagt

Die meisten haben schon mal zum Spaß in ein Alkoholmessgerät geblasen, um den eigenen Promillewert zu ermitteln. Dies ist formal ebenfalls ein Testverfahren zur Messung des Alkoholgehalts.

Wenn man noch 5€ drauflegt, bekommt man auf dem Oktoberfest evtl. noch eine Urkunde mit dem Promillewert ausgedruckt.

Diese Urkunde wird vor Gericht aber wenig Chancen haben, als Nachweis akzeptiert zu werden.

Damit ein Nachweis von der MPU-Gutachtenstelle auch akzeptiert wird, muss das Testverfahren gewisse wissenschaftliche Standards erfüllen, die von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin ausgearbeitet wurden um vom Gesetzgeber als Standard festgelegt wurden.

Die Vier CTU-Kriterien

Durchführung des Abstinenzprogramms

Das Abstinenz-Labor muss die Durchführung des Abstinenzprogramms lückenlos und transparent dokumentieren.

Dies beinhaltet die Art der Probenentnahme als auch die Dauer und Häufigkeit der Probenentnahmen. Jede Abweichung vom vereinbarten Abstinenzprogramm muss dokumentiert werden.

Das Abstinenzprogramm läuft in der Regel 6- oder 12 Monate mit unangekündigten Kontrollterminen.

Art und Weise
der Probenentnahme

Hier soll sichergestellt werden, dass die gewonnene Probe zweifelsfrei der auftraggebenden Personen zugeordnet werden kann und unverfälscht ist.

Das bedeutet dass die Probe:

  • Vom Laboratorium sofort per Unterschrift gekennzeichnet wird
  • Die Abgabe des Urin unter Aufsicht erfolgt
  • Die Temperatur des Urin nach Abgabe sofort gemessen wird.

Kriterien der
chemischen Analyse

Hier wird festgelegt, welche Qualifikationen das untersuchende Labor haben muss, und welche Mindestbestimmungsgrenzen für die zu untersuchenden Stoffe gelten.

Die Analyse muss in einem Labor nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor nach den Standards der GTFCh stattfinden und die Analyse muss als Abstinenznachweis für den Untersuchungstag verwertbar und die Stoffe beweissicher identifizierbar sein.

Nachvollziehbare Bewertung
und Interpretation

Hier wird festgelegt, wie der Befund des Labors gestaltet sein soll, und dass dieser die Durchführung und die Ergebnisse für eine Abstinenz-Bewertung ermöglicht.

Im vierten Punkt ist beschrieben, welche Daten der Befund enthalten soll, für welchen Zeitraum dieser gilt, wann welche Untersuchung durchgeführt wurden. Außerdem soll der Abschlussbericht Fehlzeiten und eventuelle Unregelmäßigkeiten festhalten.