MPU Arten

MPU Arten

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Über den Autor- Fabian Krüger M.Sc. Psychologie

Fabian Krüger, M. Sc. Psychologie

Psychologe

Co-Founder von myMPU

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Es gibt drei verschiedene MPU Arten und damit drei unterscheidbare Ursachen für eine Aufforderung zur Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Es gibt eine Alkohol MPU, eine Drogen MPU und eine Straftaten/Punkte MPU.

Je nach Ursache für die MPU, gibt es verschiedene Fragestellungen, die sich aus den Auffälligkeiten ergeben.

Je nach Ursache für die MPU, gibt es verschiedene Fragestellungen, die sich aus den Auffälligkeiten ergeben. Es kann auch der Fall sein, dass eine Person mit Alkohol und Drogen aufgefallen ist. Dies führt dann zu einer Alkohol und Drogen MPU, also einer doppelten Fragestellung.

Eine doppelte Fragestellung gibt es jedoch nicht nur im Bereich Alkohol und Drogen. Wenn Du aufgrund von Alkohol und Straften/Punkten aufgefallen bist, ergibt sich eine MPU in diesen beiden Bereichen.

Wenn Du mit Drogen und Straftaten/Punkten aufgefallen bist, ergibt sich eine doppelte MPU Fragestellung in diesen beiden Bereichen.

Solltest Du aufgrund Alkohol, Drogen und Punkten/Straftaten aufgefallen sein, ergibt sich daraus eine dreifache Fragestellung.

Wichtig zu wissen ist folgendes: Du bekommst den Grund Deiner MPU schriftlich von Deiner Führerscheinstelle mitgeteilt. In diesem Schriftstück sind die Fragen, welche von der MPU-Stelle beantwortet werden sollen.

Das heißt, Du weißt im Vorhinein, um welche Fragestellungen es sich bei Deiner MPU drehen wird. Der Fokus wird dann auch nur auf diesen Themen liegen. Die anderen Bereiche werden kurz mit abgefragt, jedoch nicht ausführlich.

Bei einer Drogen MPU wirst Du sehr wahrscheinlich auch gefragt, ob Du Alkohol konsumierst und wenn ja wie viel.

Genauso wirst Du bei einer Alkohol MPU nach Deinem Drogenkonsum gefragt. Wenn Du mit Deiner Antwort darauf jedoch keine Hinweise auf eine vorliegende Alkohol- oder Drogenproblematik oder fehlendes Trennvermögen von Alkohol oder Drogen und Autofahren lieferst, ist das Thema damit abgehakt.

Alkohol MPU

Die häufigste MPU Fragestellung dreht sich um das Thema Alkohol. Eine MPU kann dann auf Dich zukommen, wenn davon ausgegangen wird, dass fehlendes Trennungsvermögen zwischen Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges besteht. Dies ist dann der Fall, wenn Du alkoholisiert Auto oder Fahrrad gefahren bist. Dabei sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

Alkoholisiert Auto fahren während der Probezeit

Während der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 21. Geburtstag, hast Du absolutes Alkoholverbot beim Führen eines Kraftfahrzeuges. Wirst Du während dieser Zeit mit mehr als 0,0 Promille erwischt, wird Deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert und Du musst an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Deine Probezeit wird nicht verlängert, wenn sie bis dahin bereits abgelaufen ist.

Wirst Du wiederholt mit Alkohol im Körper aufgehalten oder hast eine Promillewert von 1,1 Promille im Blut erreicht bzw. überschritten, kann Dir zusätzlich eine MPU angeordnet werden.

Ab 1,6 Promille Alkohol im Blut wirst Du auf jeden Fall zu einer Alkohol MPU aufgefordert.

Alkoholisiert Fahrrad fahren

Radfahrer:innen gelten auch als Teilnehmer:innen am Straßenverkehr. Bei Radlern:Ralerinnen gelten leicht andere Promilleregeln als bei Autofahrer:innen. Zu einer MPU wegen Alkohol auf dem Fahrrad musst Du mit 1,6 Promille und mehr.

Bist Du alkoholisiert Fahrrad gefahren, hattest aber weniger als 1,6 Promille, droht Dir wahrscheinlich keine MPU. Solltest Du aber schon mehrmals, auch unter 1,6 Promille mit dem Fahrrad polizeilich aufgefallen sind, kann Dir trotzdem eine MPU drohen. In Einzelfällen ist eine MPU allerdings auch unter 1,6 Promille auf dem Fahrrad möglich, auch wenn Du zum ersten Mal auffällig geworden sein solltest. Die Wahrscheinlichkeit ist nur geringer.

Solltest Du von der Polizei auf dem Rad aufgehalten werden und machst dort entsprechende Angaben, die auf einen Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit hinweisen, wirst Du äußerst wahrscheinlich auch mit weniger als 1,6 Promille eine MPU machen müssen. Entsprechende Regeln kannst Du der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) entnehmen.

Alkoholauffälligkeit ohne Führerschein

Vorsicht ist auch bei jenen Personen geboten, die noch keinen Führerschein haben. Wenn Du beispielsweise mit Alkohol im Blut Fahrrad gefahren bist und noch keinen Führerschein hast, wird das trotzdem in Deiner Akte vermerkt. Wenn Du dann einmal Deinen Führerschein machst und diesen bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragst, kannst Du eine Aufforderung zur MPU bekommen, bevor Du den Führerschein machst.

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Alkohol außerhalb des Straßenverkehrs

Zuletzt kannst Du auch zu einer MPU aufgefordert werden, ohne überhaupt alkoholisiert am Straßenverkehrteilgenommen zu haben. Wenn Du beispielswiese stark alkoholisiert in einem städtischen Park in eine Polizeikontrolle geraten bist und keine Ausfallerscheinungen, trotz eines hohen Promillewertes festgestellt werden konnten, kann die Polizei davon ausgehen, dass aufgrund starken Alkoholmissbrauchs oder Alkoholsucht die Fahreignung in Frage zu stellen ist. Letztlich würde dann die Polizei die entsprechende Auffälligkeit an die Führerscheinstelle weiterleiten, welche dann entscheidet, ob sie eine Fahreignungsprüfung in Form einer MPU für angemessen hält.

Alkoholisiert Auto fahren nach Probezeit

Außerhalb der Probezeit, also nach bestandener Probezeit, darfst Du bis zu, aber nicht 0,5 Promille im Blut haben und am Straßenverkehr teilnehmen, sofern Du nicht auffällig fährst. Ab 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l Alkohol im Atem und dabei ausgeführter Teilnahme am Straßenverkehr liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit bis zu 3000 Euro bestraft werden kann.

Zeigst Du ab 0,3 Promille Alkohol im Blut Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr, indem Du beispielsweise durch eine unsichere Fahrweise auffällst, kann dies als Straftat gewertet werden und zu einem Führerscheinentzug führen. Dabei spricht man von relativer Fahruntauglichkeit. https://www.juraforum.de/lexikon/fahruntuechtigkeit

Ab einem Promillewert von 1,1 Promille Alkohol im Blut oder wiederholter Auffälligkeit mit 0,3 Promille Alkohol im Blut und deutlichen Fahreinschränkungen oder wiederholter Auffälligkeit mit 0,5 Promille oder mehr im Blut kann eine MPU angeordnet werden.

Ab 1,6 Promille Alkohol im Blut wird auf jeden Fall eine Alkohol MPU aufgrund fehlendem Trennungsvermögen von Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges angeordnet.

myMPU Team-Fabian Krüger M.Sc. Psychologie

Fabian Krüger, Psychologie M.Sc.
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Drogen MPU

Eine Drogenauffälligkeit ist der zweit häufigste Grund für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Ob es aufgrund einer Drogenauffälligkeit zur MPU kommt, hängt von der Art der Droge und bisherigen Auffälligkeiten beziehungsweise Angaben gegenüber der Polizei ab.

MPU aufgrund von Cannabis

Cannabis ist jene illegale Droge, welche nicht zwangsläufig zur Anordnung einer MPU führt. Bist Du in eine Polizeikontrolle geraten und es wurde Cannabis im Blut gefunden, wirst Du dann zur MPU aufgefordert, wenn Dein aktiver THC Wert über 1mg liegt. Dann wird von fehlendem Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges ausgegangen. Liegt Dein aktiver Wert darunter, kommt es nur dann zu einer MPU, wenn Du bereits einmal wegen Cannabis aufgefallen bist oder Du während der Polizeikontrolle angibst, regelmäßig Cannabis zu konsumieren. Wenn Du erstmalig außerhalb des Straßenverkehrs beim Konsum von Cannabis erwischt wirst, zieht das sehr wahrscheinlich keine MPU nach sich. Erst wenn Du öfter mit Cannabis aufgefallen bist, auch außerhalb des Straßenverkehrs oder Du bei einer Polizeikontrolle, auch außerhalb des Straßenverkehrs angibst, dass Du regelmäßig Cannabis konsumierst, wird Dich die Führerscheinstelle sehr wahrscheinlich zu einer MPU aufgrund von Cannabiskonsum auffordern. Ebenfalls sofort zur MPU aufgefordert wirst Du, wenn Dir Mischkonsum von Cannabis und Alkohol nachgewiesen werden kann. Dies gilt natürlich auch für den Mischkonsum jeglicher Drogen.

MPU aufgrund von harter Drogen

Zu den sogenannten harten Drogen zählen illegale Betäubungsmittel, außer Cannabis. Diese sind Heroin, Kokain, LSD, Amphetamine, Ecstasy, Ketamin, Meskalin und opioide. Wenn Dir der Konsum einer dieser Stoffe nachgewiesen werden kann bzw. Du in einer Polizeikontrolle angibst, einen der Stoffe konsumiert zu haben, wirst Du immer zu einer MPU aufgefordert. Es spielt dabei keine Rolle ob Du am Straßenverkehr teilgenommen hast oder nicht. Auch die Höhe des nachgewiesenen Wertes spielt keine Rolle. Sobald die Führerscheinstelle von Deinem Konsum erfährt, wirst Du eine entsprechende Anordnung zur Drogen MPU erhalten.

Auch hier gilt wie beim Alkohol: Jegliche Teilnahme am Straßenverkehr, egal ob mit FahrradE-Scooter oder sonstigen Fortbewegungsmitteln kann unter Drogeneinfluss zur MPU führen.

Und auch wenn Du noch gar keinen Führerschein hast und Du mit Drogenkonsum aufgefallen bist, kannst Du für die Erlangung eines Führerscheines gesperrt werden. Davon erfährst Du allerdings erst dann, wenn Du einen Antrag auf Erteilung eines Führerscheins stellst.

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Straftaten/Punkte MPU

Am seltensten wird eine MPU aufgrund von Punkten angeordnet. Noch seltener aufgrund sonstiger Straftaten.

Eine Punkte MPU kommt dann auf Dich zu, sobald Du 8 Punkte im Verkehrsregister eingetragen bekommen hast. Deine Fahreignung wird angezweifelt und zur Wiedererlangung des Führerscheins musst Du Dich mit Deinen Punktevergehen auseinandersetzen. Der MPU-Stelle wird jeder eingetragene Punkt vorliegen, also musst Du Dich, je nach Art der Punkte, auf verschiedene Fragen einstellen. Beispielsweise mit der Frage, warum Du mehrmals mit Handy in der Hand Auto gefahren bist oder mit der Frage, wieso Du bei Rot über die Ampel gefahren bist.

Eine MPU aufgrund von Straftaten kommt von allen MPU Arten prozentual gesehen am seltensten vor. Ein Grund dafür kann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sein, auch wenn Du gar nicht für den Unfall verantwortlich warst. Auch außerhalb des Straßenverkehrs können Straftaten zu einer Anordnung zur MPU führen. Beispielsweise aufgrund eines Tötungsdeliktes oder massiver Körperverletzung. Auch Fahren ohne Fahrerlaubnis würde zu einer MPU aufgrund einer Straftat führen.

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Doppelte Fragestellung / Dreifache Fragestellung

Wenn du aufgrund verschiedener Deliktarten, also sowohl Alkohol als auch Drogen oder Alkohol und Straften/Punkten oder Drogen und Straftaten/Punkten oder aufgrund aller drei Deliktarten aufgefallen bist, wirst Du mit einer doppelten oder dreifachen MPU-Fragestellung konfrontiert. Dann musst Du Dich auf alle in der Fragestellung erwähnten MPU-Arten vorbereiten. Bei Alkohol und Drogen müsstest Du wahrscheinlich für zwei Abstinenznachweise sorgen.

Das vor der MPU zu wissen ist ganz wichtig. Du erhältst die Fragestellung immer von Deiner Führerscheinstelle zugesendet. Schau Dir diese an und erfahre daraus, mit welchen Fragestellungen Du konfrontiert bist. Die MPU wird durch mehrere Fragestellungen umfangreicher, da Du Dich mit mehr als einem MPU-Grundauseinandersetzen musst. Trotzdem kannst Du auch eine doppelte MPU Fragestellung oder eine dreifache MPU Fragestellung mit guter Vorbereitung bestehen.

Wiederholungstäter

Wenn Du bereits einmal eine MPU absolviert hast und erneut zu einem medizinisch-psychologischen Gutachtenaufgefordert wirst, wird Deine Situation komplexer. Wenn der Führerscheinstelle noch die Unterlagen der vorherigen MPU vorliegen, sendet sie diese mit an die MPU-Stelle, welche Du mit dem MPU Gutachten beauftragst. Deshalb erwarten Dich auch Fragen zur vorherigen MPU. Wenn es eine ganz andere Fragestellung war, Du also die erste MPU aufgrund von Alkohol und die jetzige aufgrund von Straftaten/Punkten oder Drogen hast, wirst Du vermutlich zur früheren Tat befragt, jedoch weniger ausführlich.

Wenn sich aber die erneute Fragestellung auf dasselbe Thema wie beim ersten Mal bezieht, orientieren sich die Fragen des Gutachters:der Gutachterin unter anderem an Deinem letzten Gutachten. Trotzdem kannst Du auch eine erneute MPU mit guter Vorbereitung bestehen. Wenn der Vorfall der letzten MPU verjährt ist und die Führerscheinstelle die entsprechenden Daten bereits aus den Akten gelöscht hat, wird die von Dir beauftragte MPU-Stelle nichts von Deiner bisherigen MPU erfahren, außer Du erzählst selbst davon.

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MPU durchgefallen

Wenn Du bei Deiner MPU durchgefallen bist, ist das eine sehr niederschmetternde Nachricht. Je nachdem wie Du reagierst oder schon reagiert hast, wird das unterschiedliche Folgen für Deinen weiteren MPU Prozess haben. Ganz wichtig ist folgendes: Schon vor der MPU oder während der MPU wirst Du gefragt, ob das MPU Gutachten ausschließlich an Dich gesendet werden soll oder auch an die Führerscheinstelle. Dabei solltest Du angeben, dass das fertige Gutachten nur an Dich und nicht an Deine Führerscheinstelle gesendet wird. Wenn das MPU Gutachten positiv ist, leitest Du es natürlich schnellst möglich selbst an die Führerscheinstelle weiter. Wenn du ein negatives MPU Gutachten erhältst, solltest Du das nicht tun. Du behältst das Gutachten bei Dir und teilst der Führerscheinstelle nichts davon mit, dass Du bereits ein negatives Gutachten erhalten hast.

Dann wird dies auch nicht in Deiner Akte vermerkt. Du gibst lediglich bescheid, dass Du um eine Fristverlängerung zum Einreichen des MPU-Gutachtens bittest. Wenn das negative Ergebnis nicht in Deiner Akte vermerkt ist, erfährt Deine nächste MPU-Stelle nichts davon. Es ist also, als wäre das nächste, das erste Gutachten.

Solltest Du das negative Gutachten bereits an die Führerscheinstelle weitergeleitet haben, wird jene MPU-Stelle, welche Du als nächstes mit der Durchführung eines Gutachtens beauftragst, dieses negative Gutachten erhalten. Dann wirst Du wahrscheinlich auch Fragen zu Deinen ersten Angaben erhalten, was die MPU Situation komplexer macht. Trotzdem kannst Du auch dann mit einer guten MPU Vorbereitung bestehen.

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Über den Autor- Fabian Krüger M.Sc. Psychologie

Fabian Krüger, M.Sc. Psychologie

Ich habe 2018 meinen M.Sc. im Studienfach Psychologie an der Universität Innsbruck erlangt. 2024 schloss ich meine Fortbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in München ab. Durch meine praktische Tätigkeit habe ich Erfahrung in der Behandlung und Beratung von Menschen mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. Sucht erlangt. So konnte ich mich intensiv mit Motiven zum Konsum auseinandersetzen und weiß auch wie schwierig entsprechende Veränderungsprozesse sind.

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