MPU Abstinenznachweis 6 oder 12 Monate

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

12 Monate Abstinenznachweis sind notwendig bei:

  • Alkohol bzw. Drogensucht
  • Alkohol bzw. Drogenmissbrauch
  • Wiederholt dokumentierte Autofahrt unter Substanzeinfluss
  • Konsum von harten Drogen (Kokain, MDMA, Heroin etc.) – auch bei einmaligem Konsum

6 Monate Abstinenznachweis sind ausreichend bei:

  • Wiederholungstäter ohne Vorliegen einer Substanzsucht- oder eines Missbrauchs. (bei guter Argumentation)

Analysiere Abstinenz Dauer und Notwendigkeit

Je nach MPU Fragestellung gelten unterschiedliche Kriterien für die notwendige Dauer des Abstinenznachweis.

Alkohol MPU

In diesen Fällen sind 12 Monate notwendig

1. Alkoholsucht

Sollten Deine Aktenvermerke oder Aussagen in der MPU auf eine Alkoholsucht zurück schließen lassen, wird die MPU nur mit einem Abstinenznachweis von 12 Monaten zu bestehen sein.

Die Kriterien für eine Alkoholsucht lauten wie folgt:

  1. ein starkes Verlangen danach, die Substanz zu konsumieren.
  2. Kontrollverlust über den Konsum (Häufigkeit, Dauer, Menge).
  3. körperliche Entzugserscheinungen treten auf.
  4. Du entwickelst eine Toleranz bezüglich der Droge und benötigst mehr derselben Menge, um die gleiche Wirkung zu erzielen.
  5. Du vernachlässigst andere Bereiche Deines Lebens aufgrund des Drogenkonsums.
  6. Du setzt den Konsum fort, obwohl Du Schäden oder Beeinträchtigungen durch den Konsum feststellen konntest.

2. Alkoholmissbrauch oder schädlicher Alkoholkonsum

Sollten Deine Aktenvermerke oder Aussagen in der MPU auf einen Alkoholmissbrauch oder schädlichen Alkoholkonsum zurück schließen lassen, wird die MPU nur mit einem Abstinenznachweis von 12 Monaten zu bestehen sein.

Die Kriterien für eine Alkoholmissbrauch lauten wie folgt:

  1. Der Konsum der Droge führt zu psychischen oder körperlichen Schäden.
  2. Die Schädigung kann klar benannt werden (z.B. Fernbleiben von der Arbeit oder depressive Symptome).
  3. Das Konsummuster besteht seit einem Monat oder kam innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt vor.
Wie schließen die Gutachter:innen auf einen Alkoholmissbrauch?
  • Hohe Blutalkoholkonzentration zu ungewöhnlichen Uhrzeiten: Dies geht häufig aus den Berichten der Polizei hervor.
  • Hohe Blutalkoholkonzentration ohne Ausfallerscheinungen: Solle bei Dir eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt worden sein, jedoch keine Ausfallerscheinungen vorlagen, wird von einer massiven Alkoholgewöhnung ausgegangen. Dies geht ebenfalls häufig aus den Berichten der Polizei hervor.

3. Wiederholte alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr

Solltest Du wiederholt alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt worden sein, wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit ein Abstinenznachweis von 12 Monaten benötigen, um die MPU zu bestehen. Bei sehr guter Argumentation können auch 6 Monate ausreichen.

In diesen Fällen sind 6 Monate ausreichend

Bei der Alkohol MPU ist bei den oben genannten Kriterien ein Abstinenznachweis von 12 Monaten notwendig. In den anderen Fällen kann durch die Argumentation von Kontrolliertem Trinken, die Notwendigkeit eines Abstinenznachweises entfallen.

Beachte

Die Argumentation von Kontrolliertem Trinken greift jedoch nicht bei Wiederholungstätern. Sofern bei diesen keine Alkoholsucht oder ein Alkoholmissbrauch vorliegt, kann bei guter Argumentation ein Abstinenznachweis von 6 Monaten ausreichen.

Fallbeispiele und notwendige Abstinenzdauer

KonsummusterNotwendige Abstinenzzeit
Alkoholsucht12 Monate Abstinenz nach Entwöhnungstherapie
Alkoholmissbrauch12 Monate Abstinenz nach persönlicher Aufarbeitung
Um 09:00 Morgens mit 1,1 Promille aufgehalten worden. Kaum Ausfallerscheinungen, Hinweis, dass es sich um Restalkohol handelt12 Monate Abstinenz
Wiederholt bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt12 Monate oder 6 Monate (bei sehr guter Argumentation) Abstinenz
Um 01:00 Nachts aufgehalten worden, 1,6 Promille, starke Ausfallerscheinungen gehabt, erstmalig damit aufgefallen.Kontrolliertes Trinken
Um 01:00 Nachts aufgehalten worden, 0,8 Promille, starke Ausfallerscheinungen.Kontrolliertes Trinken

Du bist nicht sicher ob und für wie lange Du einen Abstinenznachweis benötigst?

Mit unserer kostenlosen Abstinenzanalyse kannst Du die Notwendigkeit und Dauer anhand der formellen MPU Kriterien ermitteln lassen.

Drogen MPU

In diesen Fällen sind 12 Monate notwendig

1. Drogensucht

Sollten Deine Aktenvermerke oder Aussagen in der MPU auf eine Drogensucht schließen lassen, wird die MPU nur mit einem Abstinenznachweis von 12 Monaten zu bestehen sein.

Die Kriterien für eine Drogensucht lauten wie folgt:

  1. ein starkes Verlangen danach, die Substanz zu konsumieren.
  2. Kontrollverlust über den Konsum (Häufigkeit, Dauer, Menge).
  3. körperliche Entzugserscheinungen treten auf.
  4. Du entwickelst eine Toleranz bezüglich der Droge und benötigst mehr derselben Menge, um die gleiche Wirkung zu erzielen.
  5. Du vernachlässigst andere Bereiche Deines Lebens aufgrund des Drogenkonsums.
  6. Du setzt den Konsum fort, obwohl Du Schäden oder Beeinträchtigungen durch den Konsum feststellen konntest.

2. Drogenmissbrauch

Sollten Deine Aktenvermerke oder Aussagen in der MPU auf einen Drogenmissbrauch schließen lassen, wird die MPU nur mit einem Abstinenznachweis von 12 Monaten zu bestehen sein.

Die Kriterien für eine Drogenmissbrauch lauten wie folgt:

  1. Der Konsum der Droge führt zu psychischen oder körperlichen Schäden.
  2. Die Schädigung kann klar benannt werden (z.B. Fernbleiben von der Arbeit oder depressive Symptome).
  3. Das Konsummuster besteht seit einem Monat oder kam innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt vor.

3. Konsum von „harten“ Drogen

Sollten Deine Aktenvermerke, Blutproben oder Aussagen in der MPU auf den Konsum von „harten Drogen“ zurück schließen lassen, wird die MPU nur mit einem Abstinenznachweis von 12 Monaten zu bestehen sein. Hierbei genügt es auch, wenn die diese Droge nur einmalig konsumiert hast.

Zu den „harten“ Drogen zählen zum Beispiel:

  • Methamphetamine (z.B. Crystal Meth)
  • Heroin
  • Crack
  • MDMA
  • Kokain

4. Jahrelanger Konsum von Cannabis

Früher war es so: Wenn du über mehrere Jahre regelmäßig (mehrmals wöchentlich) Cannabis konsumiert hast, wirst Du einen Abstinenznachweis von 12 Monaten benötigen. Regelmäßiger Konsum ist bei der medizinischen Untersuchung in der MPU durch Abbauprodukte gut detektierbar.

Heute ist das anders: Solang Du die Sucht- bzw. Missbrauchskriterien für Cannabis nicht erfüllst und nicht zweimal mit einem THC-Wert von mindestens 3,5 im Straßenverkehr aufgefallen bist, wird es nicht zu einer Anordnung einer MPU kommen. Du darfst konsumieren, wie Du auch Alkohol konsumieren darfst.

In diesen Fällen sind 6 Monate ausreichend

1. Regelmäßiger Cannabis Konsum seit einem Jahr

Du hast Cannabis zwar regelmäßig (mehrfach wöchentlich) konsumiert, mit dem Konsum aber im selben Jahr begonnen, als Du die Aufforderung zur MPU bekommen hast. Dann kannst Du die MPU je nach Argumentation auch mit 6 Monaten Abstinenznachweis für Drogen bestehen. Wenn Du aufgrund von Cannabiskonsum eine MPU absolvieren musst, werden Abstinenznachweise trotzdem in gewissen Fällen, wie in diesem, notwendig sein. Es ist allerdings viel unwahrscheinlicher, dass Du heutzutage überhaupt eine Aufforderung zur MPU erhältst, aufgrund von Cannabiskonsum.

Gelegenheitskonsum von Cannabis

Solltest Du nur gelegentlich (z.B alle paar Monate) Cannabis konsumiert haben, kann ein Abstinenznachweis von 6 Monaten genügen.

Fallbeispiele und notwendige Abstinenzdauer

KonsummusterNotwendige Abstinenzzeit
Drogensucht12 Monate Abstinenz nach Entwöhnungstherapie
Drogenmissbrauch12 Monate Abstinenz nach persönlicher Aufarbeitung
Stark süchtig machende Drogen einmal konsumiert12 Monate Abstinenz
Cannabis regelmäßig konsumiert, bereits über 3 Jahre, nie andere Drogen konsumiert, kein Mischkonsum mit Alkohol, 2mal im Straßenverkehr mit THC-Wert von mindestens 3,5 aufgefallenMindestens 6 Monate Abstinenz
Uppers (z.B. MDMA) mit Downer (z.B. Cannabis oder Benzodiazepine) gemischt12 Monate Abstinenznachweis
Um 10:00 Morgens mit Restbeständen von MDMA angehalten worden. Erste Auffälligkeit, kein Mischkonsum mit anderen Drogen oder Alkohol, im Club konsumiertAbstinenznachweis nicht zwingend erforderlich, hängt von Deiner Argumentation während der MPU ab

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